Eine Aktion des Bund Deutscher Karneval.
Die Pandemie ist vorbei, wenn sie vorbei ist. Entscheidend ist eine breite Immunität aller Menschen in unserem Land. Dafür braucht es eine hohe Impfquote von mindestens 80 bis 85 Prozent und die Anstrengung allergesellschaftlichen Kräfte jetzt. Der Bund Deutscher Karneval nimmt diese Herausforderung an und fordert seine mehr als 5.300 Mitgliedsvereine auf zu einer bundesweiten Aktion:Wir sind (nicht) närrisch – wir gehen Impfen! In der bevorstehenden Session 2021/22 soll unser Brauchtum Fasching,Fastnacht, Karneval in seinen vielfältigen Facetten in Deutschland wieder möglich sein. Unsere Kinder und Jugendlichen wollen sich endlich wieder im karnevalistischen Tanzsport auf Turnieren messen und sich auch auf der Bühne zeigen. Wir wollen nach fast zwei Jahren Tristesse den Menschen wieder Freude bringen. Dafür gibt es nur einen Weg: Lasst Euch Impfen – am besten gemeinsam - motiviert die Zögerlichen und die Skeptiker*innen in unserenReihen. Eine hohe Immunität der Erwachsenen ist auch eine Verpflichtung gegenüber den Kindern und Jugendlichen.Startet ab heute gemeinsame Impfaktionen in Euren Vereinen mit Hausärzten oder in regionalen Impfzentren und dokumentiert diese. Motiviert andere sich impfen zu lassen und sendet uns diese Beiträge und Clips (max. 20 Sekunden) unter
Diese werden dann auf den social media-Kanälen des BDK gezeigt. Gemeinsam in eine bessere Zukunft für Fasching, Fastnacht, Karneval!
Für das Präsidium
Euer Klaus-Ludwig Fess
BDK Präsident
Der BDK hat ein Hygiene- und Begleitkonzept zur möglichen Trainingsaufnahme in den jeweiligen Bundesländern entworfen.
Selbstverständlich kann dieses Konzept nur einen groben Rahmen für unsere Vereine darstellen.
Die Anweisungen der einzelnen Bundesländer bzw. Städte sind natürlich mindestens zu beachten.
Ab dem 28.05.2020 steht dieses Konzept allen Mitgliedsvereinen auf dem BDK-Mitgliederportal zur Verfügung.
Nach intensiven Gesprächen mit dem für uns zuständigen Direktor der GEMA freut es mich folgendes mitteilen zu können:
Wir gehen davon aus, dass die BDK - Vereine mit Tanzgarden, Solisten, Tanzpaare, sonstige Gruppen, die die Tarifvereinbarung Nr. 1 zum Gesamtvertrag „Karnevalistischer Tanz“ mit der GEMA abgeschlossen haben, die mit Wirkung zum 01.04. fällig wurden, aufgrund der Verbote der gemeinsamen sportlichen Betätigung,
die vereinbarten Nutzungen nicht in Anspruch nehmen können. BDK und GEMA haben gemeinsam erörtert, dass dieses „Nutzungsverbot“ mit einer betrieblichen Schließung gleichzusetzen ist. Aus diesem Grund hat der zuständige Direktor der GEMA am 06. Mai 2020 zugesagt, dass die GEMA die BDK - Vereine analog den behördlich geschlossenen Betrieben gleichsetzen wird. Die GEMA arbeitet zurzeit mit Hochdruck an einer digitalen Lösung dieser Herausforderung. Die GEMA geht im Moment davon aus, dass wir in den nächsten Wochen den BDK - Vereinen einen Portalzugang anbieten können, über den die Vereine die Zeiten der „Schließungen“ der GEMA online melden können. Im Anschluss werden dann den Vereinen entsprechende Gutschriften über den anteiligen Zeitraum von der GEMA erteilt. BDK und GEMA sind sich einig, dass aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern eine pauschale Gutschrift nicht möglich ist und dass der Auslöser der Gutschrift nur durch die Aktivität des einzelnen Vereins
sein kann.
Ich danke dem GEMA – Direktor Herrn Jürgen Baier für das große Verständnis, das er dem
BDK und seinen Vereinen in dieser außergewöhnlichen und schwierigen Situation
entgegenbringt.
gez.
Klaus-Ludwig Fess
Präsident des BDK
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