Der LRN-Verdienstorden kann aktiven Mitgliedern sowie langjährigen Mitgliedern verliehen werden.
Der LRN-Verdienstorden wird auf Antrag in drei Stufen verliehen, und zwar:
- Stufe 1 in Bronze
- Stufe 2 in Silber
- Stufe 3 in Gold
Der Verdienstorden des LRN wird zusammen mit einer künstlerisch gestalteten Urkunde verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung:
Stufe 1 in Bronze
a) 5 Jahre ununterbrochenes aktives Mitglied (Vorstandsmitglieder, Tanzmariechen, Wagenbauer, Büttenredner, Elferratsmitglieder und dergleichen) in einem dem LRN angeschlossenem Verein, oder
b) 10 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem dem LRN angeschlossenem Verein
Ein Vereinswechsel schmälert die "langjährige" Mitgliedschaft nicht, wenn die frühere Mitgliedschaft glaubhaft gemacht wird
Stufe 2 in Silber
a) 10 Jahre ununterbrochenes aktives Mitglied (Vorstandsmitglieder, Tanzmariechen, Wagenbauer, Büttenredner, Elferratsmitglieder und dergleichen) in einem dem LRN angeschlossenem Verein, oder
b) 20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem dem LRN angeschlossenem Verein
Ein Vereinswechsel schmälert die "langjährige" Mitgliedschaft nicht, wenn die frühere Mitgliedschaft glaubhaft gemacht wird
Stufe 3 in Gold
a) 15 Jahre ununterbrochenes aktives Mitglied (Vorstandsmitglieder, Tanzmariechen, Wagenbauer, Büttenredner, Elferratsmitglieder und dergleichen) in einem dem LRN angeschlossenem Verein, oder
b) 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem dem LRN angeschlossenem Verein
Ein Vereinswechsel schmälert die "langjährige" Mitgliedschaft nicht, wenn die frühere Mitgliedschaft glaubhaft gemacht wird
Anträge auf Verleihung:
Kosten der Orden:
Die Kosten des Ordens trägt der Antragsteller. Sie betragen zurzeit:
Stufe 1 Bronze: 45,00 EUR
Stufe 2 Silber: 55,00 EUR
Stufe 3 Gold: 60,00 EUR