Künftig nicht mehr eine, sondern zwei Abgabedaten

Der Landesverband ändert seine Frist für die Antragstellung von LRN-Verdienstorden. Orden, die bereits bei Veranstaltungen im November verliehen werden sollen, müssen bis zum 15. September beantragt werden. Auszeichnungen, die ab Neujahr bis zum Aschermittwoch verliehen werden sollen, müssen spätestens am 15. November beantragt werden.

Die neuen Fristen lösen die bisherige Regelung ab, nach der LRN-Verdienstorden bis zum 30. September beantragt werden mussten. Sie ermöglichen den Vereinen damit eine flexiblere Handhabung ihrer Ordensanträge.

Auch Anträge für BDK-Verdienstorden rechtzeitig stellen!

Frank Prömpeler, Vize-Präsident des Bundes Deutscher Karneval, hat bei der jüngsten Mitgliederversammlung des LRN auf Probleme bei der Bearbeitung von Anträgen für BDK-Verdienstorden hingewiesen. Es sei ratsam, die Anträge "spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin" über das Mitgliederportal zu stellen. Im Einzelfall könne es sonst sehr eng werden.

Das ist angesichts des Bearbeitungsganges schon fast eine Untertreibung: Denn der Antrag wird zunächst vom BDK dem LRN zur Stellungnahme übermittelt, der in diesem Zusammenhang eventuelle Unstimmigkeiten klären muss. Eine abschließende Bearbeitung des Antrags durch die Geschäftsstelle des BDK erfolgt erst nach der Stellungnahme des Landesverbandes. Und natürlich auch erst dann, wenn der den Ordensantrag stellende Verein die Rechnung des BDK bezahlt hat. Die von Frank Prömpeler genannten sechs Wochen scheinen da immer noch recht knapp bemessen zu sein.