Stufen

Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines Verdienstordens des BDK beschlossen.

Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen, und zwar:

a) Stufe 1 in Silber
b) Stufe 2 in Gold
c) Stufe 3 in Gold mit Brillianten

Zu allen Orden wird eine künstlerisch gestaltete Urkunde verliehen.

Voraussetzung für die Verleihung:

Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1 in Silber

a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,Stufe 1 in Silber
b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) eine 25 Jahre währende, ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
    wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist,
d) für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

 

Stufe 2 in Gold

Stufe 2 in Golda) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 40- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

 

Stufe 3 in Gold mit Brillianten

Stufe 3 in Gold mit Brilliantena) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 50- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

 

Anträge auf Verleihung

Anträge auf Verleihung des Verdienst-Ordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über das BDK-Mitgliederprotal mit ausreichender Begründung bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.

Über die Verleihung entscheidet der zuständige Landes- oder Regionalverband und abschließend das geschäftsführende Präsidium des BDK.

Kosten des Ordens

Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.

Verleihung des Ordens

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Antrag-stellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK ernannten Beauftragten übernommen.

Beantragung BDK-Verdienstorden über das Mitgliederportal