Zitat einer Meldung von Rechtsanwalt Bernd Lohof (Vorsitzender des Rechtsausschusses des BDK) vom 15.04.2020:
Vereinsrecht Update „Corona“ für Vereine
Wegen der COVID-19-Pandemie können in den Vereinen die regelmäßig vorgesehenen
Mitgliederversammlungen nicht durchgeführt werden. Viele Vereine fragen daher bei mir an, was
zu tun ist. Dazu kurz folgende Hinweise:
Auch wenn in der Vereinssatzung nichts Entsprechendes geregelt ist, gilt seit dem 28.03.2020:
1. Ein Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand
gewählt ist.
2. Mitgliederversammlungen können auch im Wege elektronischer Kommunikation stattfinden
(z.B. per Videokonferenz per skype oder facetime o.ä., Telefonkonferenz) sog virtuelle
Mitgliederversammlung.
3. Das Stimmrecht kann auch vor der Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich
ausgeübt werden.
4. Es können Beschlüsse außerhalb einer Mitgliederversammlung gefasst werden, wenn alle
Mitglieder beteiligt wurden, bis zu einem vom Vorstand gesetzten (angemessenen) Termin
mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und die
erforderliche Mehrheit vorliegt.
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 31.12.2021.
Bei weiteren Fragen zur möglichen Durchführung von Mitgliederversammlungen steht der Präsident des LRN, Dirk Bonkhoff gern telefonisch zur Verfügung (02054 / 8 41 09).